Allgemeine Bestimmungen
1. Für alle vertraglichen Vereinbarungen mit Schlauköpfe | Agentur für erlebbare Kommunikation (nachfolgend Schlauköpfe genannt) und Tätigkeiten von Schlauköpfe, insbesondere in den Bereichen Management, Planung, Gestaltung und Durchführung von Werbe-, PR- und Eventprojekten für den Vertragspartner gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von Schlauköpfe ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die Schlauköpfe nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Schlauköpfe unverbindlich, auch wenn Schlauköpfe ihnen nicht ausdrücklich, schriftlich oder mündlich widerspricht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schlauköpfe gelten auch für zukünftige vertragliche Vereinbarungen und Tätigkeiten von Schlauköpfe.
Angebote, Preise und Präsentationen
1. Die Angebote von Schlauköpfe sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht im Angebot ihre Verbindlichkeit schriftlich zugesichert ist. Für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Schlauköpfe maßgeblich.
2. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Schlauköpfe mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
4. Urheber-, Nutzungs-, Eigentums- und sonstige Rechte an den von Schlauköpfe im Rahmen der Präsentation erstellten Arbeiten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Schlauköpfe. Mit vollständiger Bezahlung gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe von Punkt 'Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter' dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schlauköpfe auf den Vertragspartner über.
5. Die Bezahlung eines Präsentationshonorars führt nicht zur Übertragung der Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte.
Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von Schlauköpfe sind nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer Mahnung durch Schlauköpfe bedarf. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gilt insbesondere für Veranstaltungen:
- 1/3 des Gesamtpreises bei Auftragserteilung,
- 1/3 des Gesamtpreises bis zu Beginn der Auftragserfüllung und
- 1/3 nach Auftragserfüllung und Rechnungslegung.
2. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an den Sitz von Schlauköpfe zu leisten.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich Schlauköpfe ausdrücklich vor. Ihre Abnahme erfolgt erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind stets sofort fällig. Gleiches gibt für die Akkreditivkosten und Überweisungsspesen einer vom Vertragspartner beauftragten ausländischen Bank.
4. Verzugszinsen werden von Schlauköpfe mit 8 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn durch Schlauköpfe eine Belastung mit höherem Zinssatz nachgewiesen werden kann.
Leistung und Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
1. Der Auftraggeber stellt Schlauköpfe unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. Schlauköpfe ist berechtigt, frei zu bestimmen, welche und wie viele Agenturmitarbeiter zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden, wobei sich Schlauköpfe jederzeit Änderungen vorbehält.
2. Schlauköpfe ist zu Teilleistungen berechtigt und kann bei abnahmepflichtigen Leistungen Teilabnahme verlangen.
3. Soweit der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, tritt Abnahmeverzug ein. In diesem Fall werden die gesamten Agenturforderungen - ungeachtet der noch ausstehenden Leistungen - zur sofortigen Zahlung fällig. Die Agentur ist außerdem berechtigt, neue Leistungstermine unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen in eigenem Ermessen zu bestimmen.
4. Im Falle des Verzuges von Schlauköpfe hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die dazu erforderliche Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen und mindestens eine Nachfrist von vier Wochen gewähren. Verstreicht die gesetzliche Nachfrist erfolglos, ist der Vertragspartner zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil bezüglich dessen Verzug vorliegt. Es sei denn, dass die übrigen Leistungen ohne diesen Teil für den Vertragspartner nicht verwendbar sind.
5. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch Schlauköpfe unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Vertrages des Auftraggebers.
6. Soweit Schlauköpfe Verträge zur Durchführung eines Projektes mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Technikbereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
7. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, kann Schlauköpfe eine Handling Fee von mindestens 10% auf die Nettosumme der vereinbarten Fremdleistungen erheben.
Grundsätze für die Zusammenarbeit
1. Die Vertragspartner tauschen gegenseitig, rechtzeitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten werden. Alle für die Vertragserfüllung notwendigen Materialien werden Schlauköpfe auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt.
2. Die Vertragspartner benennen einen verantwortlichen Gesprächspartner bzw. Projektleiter.
Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter
1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen der Vertragserfüllung erstellte Werke nach den einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Sämtliche Rechte an allen von Schlauköpfe gelieferten Werken sowie an schutzfähigen Leistungen, die im Rahmen von Verträgen und Vertragsverhandlungen einschließlich Angebot erbracht werden, verbleiben bei Schlauköpfe. Rechteübertragungen an den Vertragspartner erfolgen nur insoweit, als dies einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart wird und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung.
2. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken und ausschließen. Sofern Dritte Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalte zustehen sollten, übernimmt der Vertragspartner hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist insoweit verpflichtet, Schlauköpfe freizustellen.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet bei jeder Nutzungshandlung sicher zu stellen, dass Schlauköpfe oder von ihr genannte Dritte als Urheber sichtbar benannt werden.
4. Schlauköpfe ist insbesondere berechtigt, die bei der Ausführung der Verträge gewonnenen Erkenntnisse anderweitig zur Erfüllung ähnlicher Aufgabenstellungen einzusetzen. Darüber hinaus hat Schlauköpfe das unbeschränkte Recht das erstellte Werk zu Demonstrationszwecken vorzuführen - einschließlich der Vorführung im eigenen oder fremden Betrieben, im Rahmen von Messen, Seminaren oder Ausstellungen oder sonstigen vergleichbaren Anlässen. Ferner ist Schlauköpfe berechtigt, die Werke für Agentureigenwerbung zu verwenden.
Rechtliche Zulässigkeiten
1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werke wird vom Vertragspartner getragen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse und ihre rechtliche Zulässigkeit auf eigene Kosten zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung Schlauköpfe sofort schriftlich vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werke und damit zusammenhängende Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Urheberechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
2. In keinem Fall haftet Schlauköpfe wegen der in Kommunikationsmitteln enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Vertragspartners. Schlauköpfe haftet insbesondere auch nicht für patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeiten der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
Änderungsverlangen
Änderungsverlangen des Vertragspartners, die von vereinbarten Vertragsleistungen abweichen, sind von Schlauköpfe nur durchzuführen, soweit sie für Schlauköpfe insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung zumutbar sind. Schlauköpfe kann eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen. Schlauköpfe wird das Verlangen der Vertragsanpassung gegenüber dem Vertragspartner geltend machen. Der Vertragspartner wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit der verlangten Vertragsanpassung nicht einverstanden ist.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
1. Gegen Ansprüche von Schlauköpfe kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen, rechtskräftig gerichtlich festgestellten und anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
2. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Schlauköpfe nur geltend machen, wenn die entsprechenden Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
Haftung und Schadensersatz
1. Schadens- und Aufwendungsansprüche des Vertragspartners (nachfolgend Schadensersatzansprüche genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Schlauköpfe haftet insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht in allen Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der Schadensersatzanspruch für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden.
5. Soweit die Haftung von Schlauköpfe ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen.
6. Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch Schlauköpfe schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadensersatzanspruch gegen Schlauköpfe der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
7. Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
Geheimhaltung
Beide Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit über alle durch die Beauftragung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Dies gilt auch für zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene Unterlagen, sowie für die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Vertragspartner bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes im Haager-Kaufrechtsübereinkommen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf.
Schriftform
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Dies gilt auch, wenn die Schriftform abbedungen werden soll.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Bonn.
2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Gerichtsstand Bonn, wenn
- der Vertragspartner Kaufmann oder
- der Vertragspartner juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder
- ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
- der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder
- der Vertragspartner seinen Wohnsitz bzw. Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz bzw. Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt ist.
Sonstiges
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Kontakt
Schlauköpfe
Agentur für erlebbare Kommunikation
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